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LG Kleve, 08.06.2018 - 3 O 236/17 |
Kurzfassungen/Presse
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Verfahrensgang
- LG Kleve, 08.06.2018 - 3 O 236/17
- OLG Düsseldorf, 18.12.2019 - 18 U 58/18
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 18.12.2019 - 18 U 58/18
Unzulässige Abschalteinrichtung: Hersteller muss Dieselfahrzeuge zurücknehmen
I-18 U 58/18 3 O 236/17 Landgericht Kleve Oberlandesgericht Düsseldorf.für R e c h t erkannt: Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 08.06.2018, Az. 3 O 236/17, unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Berufung und der Berufung des Klägers teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
des Landgerichts Kleve, Az. 3 O 236/17, 1. die Beklagte zu verurteilen, an ihn 34.900,00 EUR nebst Zinsen abzüglich eines angemessenen Nutzungswertersatzes in Höhe von 5.784,68 EUR zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung des Pkw Audi Q3 mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ...;.
Die Beklagte beantragt, das am 08.06.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Kleve, Az. 3 O 236/17, im Umfang der Beschwer der Beklagten abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.